Erwerbsberechtigung

Informationen für Jagd- und Sportschützen

 
Abwicklung

Zur schnellstmöglichen Bearbeitung Ihrer Bestellung senden Sie uns bitte die erforderlichen Unterlagen per Einwurf-Einschreiben (oder per Einschreiben mit Rückschein) umgehend zu. Ausreichend ist auch eine amtlich beglaubigte Jagdscheinkopie oder amtlich beglaubigte Jagdscheinabschrift per Brief (Beglaubigungsdatum darf maximal 14 Tage alt sein).

Jäger benötigen für

Langwaffen: Einen Jagdschein im Original
Kurzwaffen: Eine Waffenbesitzkarte im Original mit Voreintrag

Sportschützen benötigen

Waffenbesitzkarte für Sportschützen alt im Original mit Voreintrag gem. §28 Abs. 2 WaffG 1976 berechtigt zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm. Waffenbesitzkarte für Sportschützen neu im Original mit Voreintrag gem. §14 Abs. 4 WaffG 2012 berechtigt zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, sowie einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen). Der Erwerb von Waffen, die nicht Sportwaffe i.S.d. des WaffG sind, ist vom Bedürfnis eines Sportschützen nicht gedeckt.

Waffensammler benötigen

Waffenbesitzkarte für Waffensammler im Original gem. §17 WaffG berechtigt zum Erwerb von Schusswaffen des genannten Sammelgebiets.

Erlaubnisfreie Waffen

Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen, Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffe, wenn die Mündungsenergie des Geschosses < 7,5 Joule beträgt und diese Waffe das F-Zeichen im 5-Eck trägt, veränderte Langwaffen für Theater/TV (Salutwaffen), einläufige Einzellader mit Zündhütchenzündung, Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, oder mit Zündnadelzündung, deren Modelle jeweils vor dem 01.01.1871 entwickelt worden sind.

Nitro- und Schwarzpulver

Der Versand von Schwarz- und Nitropulver ist nicht erlaubt! Die Abholung ist daher nur persönlich in unserem Ladengeschäft möglich. Der Erwerb und Transport von Treibladungspulver ist nur mit einem gültigen Sprengstofferlaubnisschein nach § 27 des Sprengstoffgesetzes im Original möglich.

Hinweis

Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und rechtsgültige Aktualität der vorangegangenen Informationen!

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Waffenstube Thalkirchen

Emil-Geis-Str. 12
81379 München Thalkirchen

Telefon: 089 - 723 47 86
Fax: 089 - 723 17 88
E-Mail: info@waffenstube-thalkirchen.de

Öffnungszeiten

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9.00 - 13.00 Uhr (Mittwoch 10-13 Uhr) geöffnet
(13.00 - 14.00 Uhr Mittagspause)
14.00 - 18.00 Uhr geöffnet
Samstag:
9.00 - 16.00 Uhr geöffnet